Ist bzw. wird eine der Bestimmungen dieser Bedingungen auf Grund gesetzlicher Vorgaben außer Kraft gesetzt, wird sie durch jene gültige Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Sollten einzelne oder auch mehrere Bestimmungen des Vertrages außer Kraft gesetzt werden, wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertrages nicht berührt.
Der Besteller/Kunde ist ohne schriftliche Genehmigung durch SES nicht berechtigt Ansprüche aus dem Vertrag an Dritte abzutreten.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche mit der Geschäftsverbindung in Zusammenhang stehende Ansprüche ist WIEN. Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden