AGB

Vertragsabschluß

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen.
  2. Ein Vertragsverhältnis kommt nur durch Annahme einer schriftlichen Bestellung (Telefax genügt für die Einhaltung der Schriftform) zustande. Allfällige Anbote seitens SES sind freibleibend.
  3. Vertragsbedingungen oder sonstige Geschäftsbedingungen des Bestellers/Kunden sind unwirksam, soweit diese von SES nicht ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.
  4. Diese Geschäftsbedingungen gelten grundsätzlich, außer es wurden im Rahmen eines eigenen Vertrages schriftlich Änderungen, Ergänzungen oder Sondervereinbarungen getroffen und von beiden Seiten ausdrücklich und schriftlich anerkannt

Lieferung/Installation

  1. Liefer- bzw. Installationstermine gelten als zugehalten, wenn SES oder der von SES beauftragte Sublieferant mit der Lieferung/Installation auch nur eines Teiles der Leistung begonnen hat.
  2. Liefer-/Installationstermine von SES sind unverbindlich. Wird ein schriftlich zugesagter Liefer-/Installationstermin durch Verschulden seitens SES um mehr als sechs Wochen überschritten und wird die vom Besteller/Kunden schriftlich zu setzende angemessene Nachfrist durch Verschulden von SES nicht eingehalten, so ist der Besteller/Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Geleistete Anzahlungen sind in diesem Falle dem Besteller/Kunden zurückzuzahlen, sofern nicht andere Ansprüche gegen den Besteller/Kunden, vor allem Ansprüche aus früheren Aufträgen, vorliegen. SES ist berechtigt, die geleistete Anzahlung mit Forderungen gegenüber dem Besteller/Kunden aus welchem Titel immer gegenzuverrechnen.
  3. Über den Rücktritt hinausgehende Ansprüche des Bestellers/Kunden, wie insbesonders Schadenersatz, sind einvernehmlich ausgeschlossen. Hat der Besteller/Kunde die Ware erhalten, ist ein Rücktritt nicht mehr zulässig. Ist eine Lieferung oder Leistung teilbar, besteht das Rücktrittsrecht nur bezüglich der noch ausstehenden Lieferungen oder Leistungen. Schadenersatzanspruch besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens SCHMIDHUBER EDV Software Ges.m.b.H. (SES).
  4. SES ist zur Vornahme von Teillieferungen/-installationen oder Teilleistungen berechtigt. Mangels gesonderter Abrede ist SES berechtigt, einzelne Teillieferungen, Teilinstallationen oder Teilleistungen zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu fakturieren.
  5. Zum Begriff "Höhere Gewalt" zählen Ereignisse, die außerhalb des Einflußbereiches von SES liegen und geeignet sind, die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen von SES zu behindern oder zu vereiteln. Hierzu zählen insbesonders Krieg, Mobilmachung, kriegsähnliche Ereignisse, Unruhen, Streik, Fabrikationsunterbrechungen, Naturkatastrophen, Feuer im Einflußbereich von SES bzw. bei Sublieferanten, gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen, etc.. Dauern derartige Ereignisse länger als sechs Wochen oder ist ein Ende dieser Behinderung durch mehr als sechs Wochen nicht vorhersehbar, sind beide Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Im Falle des Rücktrittes hat jede Vertragspartei der anderen jene Dinge auszuhändigen, die sie inzwischen erhalten hat; bereits erbrachte Leistungen, wie Installationen, Schulungen, etc. bleiben von diesem Rücktritt unberührt und gelangen zur Verrechnung. Schadenersatzforderungen des Bestellers/Kunden sind in jedem Fall ausgeschlossen.
  6. Hiermit erklären Sie Ihr Einverständnis, dass Schmidhuber EDV Software Gesellschaft m.b.H. technische und zugehörige Informationen (einschließlich technische Informationen über Ihren Computer, Ihre Systemsoftware und Softwareprogramme sowie Ihre Peripheriegeräte) sammeln und verwenden darf, sofern diese für Schmidhuber EDV Software Gesellschaft m.b.H. relevant sind. Diese Informationen werden regelmäßig gesammelt, um die Bereitstellung von Software-Aktualisierungen, Produktsupport und anderen Diensten für Sie zu vereinfachen. Schmidhuber EDV Software Gesellschaft m.b.H. ist berechtigt, diese Informationen zu verwenden, um deren Produkte zu verbessern oder Ihnen Dienste und Technologien zur Verfügung zu stellen, vorausgesetzt, diese Informationen werden in einer Form verwendet, die keinerlei Rückschlüsse auf Ihre Person zulässt.
  7. Der Besteller/Kunde ist verpflichtet bei Empfang der jeweiligen Lieferung/Installation (Eigen- oder Fremdsoftware) anhand des beiliegenden Lieferscheines die Richtigkeit und Vollständigkeit der Lieferung/Installation zu überprüfen; bei Lieferung/Installation von Fremdsoftware zusätzlich durch die außen am Produkt angebrachte Bezeichnung. Durch das Öffnen von versiegelten Disketten- bzw. CD-Verpackungen (Fremdsoftware) werden automatisch die Software-Lizenzbestimmungen des Herstellers und die Lieferbedingungen von SES anerkannt. Eine nachträgliche Rückgabe oder Umtausch ist nicht zulässig.
  8. Erfüllungsort ist Wien.
  9. Staatliche Ausfuhr- oder Durchfuhrbestimmungen ľ auch wenn diese ausländischen Ursprungs sind ľ sind striktest einzuhalten. 

An- bzw. Abnahme

  1. Auf Aufforderung von SES hat der Besteller/Kunde die Lieferung/Leistung unverzüglich an- bzw. abzunehmen und schriftlich zu bestätigen.
  2. Die Abnahme gilt auch dann als erfolgt, wenn der Besteller/Kunde ausdrücklich (in Schriftform) oder stillschweigend darauf verzichtet. Ein stillschweigender Verzicht wird angenommen, wenn der Besteller/Kunde binnen 2 Wochen ab erfolgter Lieferung/Leistung und Hinweis (mündlich oder schriftlich) auf die Bedeutung seines Schweigens diese Abnahme nicht vorgenommen hat (Telefax genügt zur Einhaltung der Schriftform; postalisch gilt das Datum des Poststempels).
  3. Nimmt der Besteller/Kunde aus von SES nicht zu vertretenden Gründen die Lieferung/Leistung nicht ab, so ist SES berechtigt, nach Setzung einer 14-tägigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. In letztgenanntem Fall ist SES berechtigt, entweder ohne Nachweis eines Schadens 10 Prozent des vereinbarten Preises der Lieferung bzw. der zu verrechnenden Leistung, Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Erfüllung zu verlangen.

Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten grundsätzlich die Preise lt. Angebot bzw. jeweils gültiger Preisliste vorbehaltlich Druckfehler(n) und Irrtümer(n). SES ist jederzeit berechtigt die Preise zu verändern; erfolgt eine Preiserhöhung um mehr als 20 Prozent nach oben, ist der Besteller/Kunde berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche des Bestellers/Kunden aus diesem Rücktritt, wie insbesonders Schadenersatzansprüche, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Alle in Angeboten oder Preislisten angegebenen Preise sind Nettopreise exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, in Euro (EUR) und frei Versandstelle. Sämtliche Versandkosten (mit Ausnahme des normalen Postversandes) und die gesetzliche Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Bestellers/Kunden. Sämtliche Nebenkosten werden auf den Fakturen von SES gesondert ausgewiesen und in dieser Form vom Besteller/Kunden anerkannt.
  2. Unbeschadet anders lautendender Bestimmungen oder Widmung durch den Besteller/Kunden werden Zahlungen auf die jeweils ältesten offenen Rechnungen angerechnet. Soferne nicht anders vereinbart werden Wechsel und Schecks zahlungshalber von SES nicht angenommen.
  3. Leistungen, die vereinbarungsgemäß nach Aufwand abzurechnen sind, gelangen nach schriftlicher Bestätigung (gem. 3.1) sofort zur Verrechnung.
  4. Alle Zahlungen sind mangels gesonderter Vereinbarung ohne Abzug binnen 14 Tagen ab Ausstellung der Rechnung zu leisten.
  5. Bei Zahlungsverzug wird von SES ein Verzugszinsensatz verrechnet, der dem jeweiligen Bankzinsensatz + 5,00 Prozent entspricht, mindestens jedoch 11,00 Prozent p.a. beträgt. Sind die von SES zu bezahlenden Bankzinsen höher als der vorab angeführte Zinssatz, ist SES berechtigt auch nachträglich die jeweils von SES zu zahlenden Bankzinsen dem Besteller/Kunden in Rechnung zu stellen. Die Verrechnung der Verzugszinsen erfolgt zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und Zinseszinsen in der Höhe von 14 Prozent.
  6. Der Besteller/Kunde ist in keinem Fall berechtigt eine Aufrechnung gegen bestehende oder behauptete Gegenforderungen vorzunehmen bzw. fällige Zahlungen, aus welchen Gründen immer, insbesonders wegen behaupteter Gegenansprüche, zurückzuhalten.
  7. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Bestellers/Kunden ist nur nach gesonderter Vereinbarung und insoferne zulässig, als diese Forderung(en) fällig ist/sind, von SES nicht bestritten ist/sind oder rechtskräftig festgestellt wurde(n).
  8. Gewährte Zahlungserleichterungen, wie Wechsel oder Schecks, die zahlungshalber angenommen wurden, werden unbeschadet der jeweiligen Laufzeit sofort fällig, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers/Kunden bekannt wird. SES ist berechtigt, unbeschadet anderslautender Bestimmungen bzw. Vereinbarungen noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen, wenn eine Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers/Kunden für möglich gehalten wird. Sind Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach angemessener Nachfrist nicht erbracht, ist SES berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall sind die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen so in Anwendung zu bringen, als ob der Besteller/Kunde in Leistungsverzug geraten wäre. Sind mit dem Besteller/Kunden Teilzahlungen vereinbart, tritt Terminverlust ein, wenn der Besteller/Kunde mehr als 7 Tage in Verzug geraten ist.
  9. Die Wartungsgebühr wird auf dem vom österreichischen Statistischen Zentralamt verlautbarten Index für Verbraucherpreise - Revision 1986 wertbezogen.
    Sollte dieser Index nicht mehr verlautbart werden, so ist ein gleichartiger oder ähnlicher Nachfolgeindex als Vergleichsgrundlage heranzuziehen.
    Ausgangsbasis für die Wertsicherung ist die für den Monat des Abschlusses verlautbarte Indexzahl.
    Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis einschließlich 5 % bleiben unberücksichtigt.

Gewährleistung

  1. Eigensoftware: Für SES-Standardsoftware leistet SES Gewähr für Mängel an gesetzlichen und vetraglich zugesagten technischen Funktionen, wobei sich die diesbezügliche Haftung/Gewährleistung auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Für SES-Individual-/Zusatzsoftware leistet SES nur in jenem Umfang Gewähr, der seitens SES in schriftlicher Form (in einem von SES bestätigten Pflichtenheft definiert) zugesagt wurde. Soweit es nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde, umfaßt die Gewährleistung der bestellten und gelieferten/installierten Eigensoftware nur solche Mängel, die zum Zeitpunkt der Lieferung/Leistung bereits gegeben bzw. vorhanden waren; später auftretende Mängel (z.B. durch falsch Lagerung der Datenträgermedien, Zusatzinstallation von anderer Fremdsoftware, Betriebsystemänderungen oder Hardwareänderungen, etc.) sind von jeder Haftung seitens SES ausgeschlossen. Mangels besonderer Vereinbarungen beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Lieferung. Ein entdeckter Mangel hat, bei sonstigem Verlust der Ansprüche des Bestellers/Kunden, unverzüglich und in schriftlicher Form gerügt zu werden. SES haftet ľ mit den gegebenen Einschränkungen ľ nur für solche technische Beschreibungen und Funktionen, die SES ausdrücklich in Vertragsform zugestanden hat, nicht jedoch für Angaben in Prospekten, Zeitschriften, etc.
  2. Fremdsoftware: Für Fremdsoftware gilt ergänzend zu den oben angeführten Bestimmungen als vereinbart, daß SES nur in dem mit dem Hersteller vereinbarten Umfang Gewähr leistet. Mangels anderslautener Vereinbarungen beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate ab Lieferung. Die Gewährleistungungsbestimmungen für Eigensoftware sind für Fremdsoftware analog anzuwenden; für die Anwendbarkeit und Funktionalität von Fremdsoftware leistet SES nur in jenem Umfang Gewähr, der in einem von SES bestätigten Pflichtenheft definiert, auf Grund schriftlicher Angaben des Bestellers/Kunden seitens SES ausdrücklich und schriftlich zugesagt wurde oder allgemeiner branchenüblicher Tauglichkeit vom Besteller/Kunden erwartet werden kann. Die Gewährleistungsansprüche des Bestellers/ Kunden sind auf Nachbesserung bzw. Nachlieferung eingeschränkt; führt eine Nachbesserung nicht zum gewünschten Erfolg, ist SES nach eigener Wahl berechtigt Preisminderung zu gewähren oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei Drittlieferungen ist SES berechtigt, mit schuldbefreiender Wirkung ihre gegen den Hersteller bestehenden Gewährleistungsansprüche an den Besteller/Kunden abzutreten.
  3. Den Vertragspartnern ist bekannt, daß auch bei Anwendung größtmöglicher Sorgfalt Fehler in den Programmen nach dem Stand der Technik nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden können. Treten während der Gewährleistungsfrist Fehler an Programmen auf, so werden diese seitens SES in angemessener Frist behoben bzw. dem Besteller/Kunden Maßnahmen zur Umgehung bzw. temporären Überbrückung des/der Fehler(s) benannt. Fehler liegen nur dann vor, wenn die Programme bei vertragsgemäßer Nutzung reproduzierbare Abweichungen von der Leistungsbeschreibung aufweisen.
  4. Bei eigenmächtigen, nicht ausdrücklich seitens SES schriftlich bewilligten, Änderungen an dem/den Produkt(en) durch den Besteller/Kunden oder durch Dritte, erlischt jede Gewährleistungsverpflichtung seitens SES und ihrer Lieferanten.

Sonstige Haftungsbestimmungen

  1. Für Gewährleistungsansprüche, die über jene unter Punkt 4. hinausgehen, übernimmt SES keinerlei Haftung. Insbesonders haftet SES nicht für Schäden im Vermögensbereich des Bestellers/Kunden und für Folgeschäden jeglicher Art. Dieser Haftungsausschluß ist jedoch hinfällig bei vorsätzlicher Schädigung, auffallend grober Sorglosigkeit oder grober Fahrlässigkeit seitens SES.
  2. Mangels gesonderter Vereinbarungen übernimmt SES keinerlei wie auch immer geartete Haftung für die Verletzung von gewerblichen Schutzrechten durch Dritte (z.B., Patente, Urheberrechte, Copyrights,...). Eine behauptete Verletzung von gewerblichen Schutzrechten durch Dritte ist unverzüglich und umfassend in Schriftform zur Kenntnis zu bringen.
  3. Der Besteller/Kunde haftet dafür, daß Verwendungsbeschränkungen bzw. Anweisungen des Herstellers bezüglich gelieferter Fremdsoftware und die SES-Softwarenutzungslizenz genauestens eingehalten werden und hält SES diesbezüglich schad- und klaglos. Derartige Anweisungen des Herstellers oder seitens SES können sich insbesonders auf Beschränkungen in der Verwendung des/der gelieferten Produkte(s) erstrecken. In allen Fällen, in denen die Haftungsbegrenzung seitens SES auf Grund zwingender gesetzlicher Bestimmungen unzulässig ist, haftet SES nur für den Ersatz jenes Schadensbetrages, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter Berücksichtigung aller SES bekannten oder schuldhaft unbekannten Umstände unvorhersehbar war, maximal jedoch für das vom Besteller/Kunden empfangene Entgelt.
  4. Schadenersatzansprüche gegenüber SES verjähren innerhalb von 12 Monaten.

Eigentumsvorbehalt

  1. SES behält sich das Eigentum an den von ihr gelieferten/installierten Produkten bis zur Erfüllung aller mit diesem Geschäftsfall zusammenhängenden Ansprüche vor. Der Besteller/Kunde darf über Vorbehaltsprodukte nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verfügen. Verpfändung oder Sicherheitsübereignung ist ausgeschlossen. Sollten Dritte Rechte auf Vorbehaltsprodukte geltend machen, ist der Besteller/Kunde verpflichtet SES sofort zu verständigen.
  2. SES ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von einem abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten, wenn über das Vermögen des Bestellers/Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder auch nur Zahlungsstockung eintritt.

Salvatorische Klausel

Ist bzw. wird eine der Bestimmungen dieser Bedingungen auf Grund gesetzlicher Vorgaben außer Kraft gesetzt, wird sie durch jene gültige Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Sollten einzelne oder auch mehrere Bestimmungen des Vertrages außer Kraft gesetzt werden, wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertrages nicht berührt.

Abtretung von Ansprüchen

Der Besteller/Kunde ist ohne schriftliche Genehmigung durch SES nicht berechtigt Ansprüche aus dem Vertrag an Dritte abzutreten.

Erfüllungsort, anzuwendendes Recht, Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche mit der Geschäftsverbindung in Zusammenhang stehende Ansprüche ist WIEN. Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden

 Stand: 01.01.2015