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Zuordnung von Belegen mit Schwebesteuer
(verfügbar ab V6.4.1039)


Belege mit Schwebesteuer können in der Finanzbuchhaltung EuroFib für Windows zu keinen anderen Offenen Posten mehr zugeordnet werden. Der Grund für diese Änderung besteht in der Abwicklung der Schwebesteuer Umbuchung.

Bitte beachten Sie, dass somit auch eine Gutschrift nicht mehr direkt auf eine Rechnung zugeordnet werden kann, wenn diese Schwebesteuer betrifft. Hier müssen Sie jeweils für die Rechnung und die Gutschrift eine entsprechende "Zahlung" einbuchen um diese im OP Bereich zuordnen zu können.