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Änderungen Kammerumlage (KU1) in Österreich
(verfügbar ab V7.2.1903)


Die Kammerumlage (KU1) beträgt in Österreich ab 01.01.2019 statt bisher 0,3% nur noch 0,29% (bis 3 Mio Bemessungsgrundlage).
Zusätzlich werden Vorsteuern von Investitionen in das Anlagevermögen nicht mehr in der Bemessungsgrundlage berücksichtigt.

Folgende Änderungen sind daher (neben dem EuroFib Update) notwendig:
Stammdaten => Firmenstamm => Steuerdefinitionen => Finanzamt
Reiter "UVA", geben Sie hier den neuen Wert ein. (ACHTUNG: Eingabe in Promille)

Zusätzlich müssen Sie unter "Stammdaten => Kontenstamm => Sachkonten" bei den betroffenen Konten des Anlagevermögens den Haken "Anlagegut" setzen. Diese werden nicht bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage berücksichtigt.

Eine weitere Änderung:
Die Kammerumlage wird auf dem Summenblatt nur noch bei folgenden Auswertungen angedruckt:
- Monat 3, 6, 9, 12
- Quartal 1-4
- Tagesbereich (zB. 01.01.2019 - 31.12.2019) für die Jahreswerte